Rechtsprechung
BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 62/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen; Rechtsschutzbedürfnis bei Pfändungsmaßnahme gegen leistungsunfähigen Schuldner; Möglichkeit der Verbesserung der Einkommens- und Vermögenslage; Heranziehung des ...
- zvi-online.de
ZPO § 829
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändung trotz gerichtsbekannter eidesstattlicher Versicherung des Schuldners - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
- Judicialis
ZPO § 829
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 829
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei eidesstattlicher Versicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsschutzbedürfnis für einen Pfändungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de , S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
§ 829 ZPO
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 829
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändung trotz gerichtsbekannter eidesstattlicher Versicherung des Schuldners
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
§ 829 ZPO
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsschutzbedürfnis für Forderungspfändung trotz eidesstattlicher Versicherung des Schuldners
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1650
- MDR 2003, 1378
- MDR 2006, 965
- FamRZ 2003, 1652
- WM 2003, 1875
- Rpfleger 2003, 595
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 229/03
Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen gegen drei näher bezeichnete …
a) Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses prüft das zuständige Vollstreckungsgericht nicht, ob die zu pfändende Forderung besteht; es prüft nur, ob diese nach dem Sachvortrag des Gläubigers dem Schuldner gegen den Drittschuldner zustehen kann und ob sie nicht unpfändbar ist (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003 - IXa ZB 62/03, WM 2003, 1875, 1876;… vgl. Musielak/Becker, ZPO 3. Aufl. § 819 Rn. 8;… ZöIIer/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 829 Rn. 4, 5;… Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 829 Rn. 20). - BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16
Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der …
Gepfändet wird lediglich die angebliche Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 62/03, NJW-RR 2003, 1650). - LG München I, 09.06.2022 - 5 HKO 17659/21
Wirecard - Arrest
Dafür genügt, dass dem Schuldner die Forderung aus irgendeinem vertretbaren Rechtsgrund zustehen kann (vgl. BGH WM 2003, 1875, 1876 = MDR 2003, 1378 = ZVI 2003, 458, 459 = NJW-RR 2003, 1650; OLG München WM 2021, 2432, 2433 = NZI 2021, 1035;… Smid in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 829 Rn. 23).
- OLG München, 08.09.2021 - 8 W 1216/21
Zivilrechtliche Arrestpfändung nach staatsanwaltschaftlichem Vollzug eines …
In dem formalisierten Zugriffsverfahren werden die Angaben des Gläubigers als richtig unterstellt; geprüft wird nur, ob das Vorbringen des Gläubigers die Forderung als Gegenstand der Zwangsvollstreckung im Schuldnervermögen pfändbar ausweist (BGH MDR 2003, 1378 = NJW-RR 2003, 1650). - OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21
Zu den Voraussetzungen des Vollstreckungsverbots gem. § 111h Abs. 2 StPO
In dem formalisierten Zugriffsverfahren werden die Angaben des Gläubigers als richtig unterstellt; geprüft wird nur, ob das Vorbringen des Gläubigers die Forderung als Gegenstand der Zwangsvollstreckung im Schuldnervermögen pfändbar ausweist (BGH MDR 2003, 1378 = NJW-RR 2003, 1650). - OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 26 W 51/07
Vollstreckungsimmunität bei der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Titeln …
Der Prüfung unterliegt allein die Frage, ob nach dem Vorbringen des Gläubigers die Forderung dem Schuldner zustehen kann und ob sie als Gegenstand der Zwangsvollstreckung im Schuldnervermögen pfändbar ist (BGH NJW-RR 2003, 1650; NJW 2004, 2096, 2097). - OVG Sachsen, 24.09.2009 - 1 D 132/09
Pfändungs- und Einziehungsverfügung; eidesstattliche Versicherung; Schuldgrund
Zum anderen verbietet es das gesetzliche System des Zwangsvollstreckungsrechts, zur Feststellung der Leistungsunfähigkeit auf das Vermögensverzeichnis des Schuldners und dessen eidesstattliche Versicherung abzustellen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Beschl. v. 27.6.2003, NJW-RR 2003, 1650). - LG München I, 19.02.2004 - 17 HKT 1615/04
Entscheidender Zeitpunkt für Vertretungsbefugnis bei Anmeldung zum …
a) Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses prüft das zuständige Vollstreckungsgericht nicht, ob die zu pfändende Forderung besteht; es prüft nur, ob diese nach dem Sachvortrag des Gläubigers dem Schuldner gegen den Drittschuldner zustehen kann und ob sie nicht unpfändbar ist (BGH, Beschl. v. 27.6.2003, IXa ZB 62/03, WM 2003, 1875, 1876;… vgl. Musielak/Becker, ZPO, 3. Aufl., § 819 Rdnr. 8;… ZöIIer/Stöber, ZPO, Zum Teil wird die Meinung vertreten, der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, dass in einem solchen Fall der Gläubiger lediglich unsubstantiierte Behauptungen und Vermutungen aufstelle, die auf die Ausforschung von Erkenntnisquellen zielten und die beantragte Pfändung nicht rechtfertigen könnten (vgl. Zöller/Stöber, a. a. O., Rdnr. 5, Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 485 d; Alisch, DGVZ 1985, 107 ff.). - LG Stuttgart, 26.04.2007 - 2 T 14/07 Das Vollstreckungsgericht kann nämlich zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer Pfändungsmaßnahme nicht auf die Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis abstellen (BGH NJW-RR 2003, 1650).
- LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07
Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegenüber der Russischen …
Der Prüfung unterliegt allein die Frage, ob nach dem schlüssigen Vorbringen des Gläubigers die Forderung dem Schuldner zustehen kann und ob sie als Gegenstand der Zwangsvollstreckung im Schuldnervermögen pfändbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1650;… Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 704 Rnr. 18; § 829 Rnr 5). - LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07 T 405/07